Allgemeine Geschäftsbedingungen der IN-LIVE Cocktailschule
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der IN-LIVE Cocktailschule (eingetragene Marke der IN-LIVE Events & Gastro GmbH, Bolongarostraße 97, D-65929 Frankfurt am Main, und dem Teilnehmer/Anmelder kommt mit der Anmeldung zu einer Bildungsveranstaltung zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer/Anmelder diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der IN-LIVE Cocktailschule erfolgt nach der Registrierung via eMail ,Telefon oder Fax. Ferner können Sie auch eine Buchung durch unseren Online-Shop vornehmen. Sollte eine Bildungsmaßnahme ausgebucht sein, so haben Sie die Möglichkeit sich schriftlich (per Email, Fax) auf eine Warteliste setzen zu lassen, Sie rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach und erhalten eine entsprechende Benachrichtigung. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer/Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme sofort nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen. Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet.
Stornierung
Der Teilnehmer kann bis spätestens 7 Werktage vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Kündigung von Lehrgängen
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Der Teilnehmer kann bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme aus wichtigem Grund kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der IN-LIVE Cocktailschule. Storniert der Teilnehmer nach dieser Frist aus wichtigem Grund, gelten folgende Ersatzansprüche unsererseits:
- 24 Werktage bis 18 Werktage vor Beginn 30% der Lehrgangsgebühr
- 17 Werktage bis 7 Werktage vor Beginn 50% der Lehrgangsgebühr
- 6 Werktage bis 1 Werktag vor Beginn 100% der Lehrgangsgebühr
Der IN-LIVE Cocktailschule steht eine fristlose Kündigung des Teilnehmers aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie bei groben Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen zu.
Gutscheine
Gutscheine für die angebotenen Seminare und Dienstleistungen sind nach Zahlung der kompletten Seminargebühr und nach anschließender Ausstellung drei Kalenderjahre gültig! Sollten Kurse in diesem Fall nicht ausreichend stattfinden, verlängert sich die Gültigkeit des Gutscheins im individuellen Fall um ein weiteres Jahr! Ferner kann der Gutschein auch für ein weiteres Genußerlebnis verrechnet werden.
Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen
Die Mindest-Teilnehmerzahl der Seminare, Cocktailkurse und Gourmet-Tastings beträgt 15 Personen. Bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl sind wir berechtigt, die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen oder abzusagen. Die IN-LIVE Cockailschule benachrichtigt die Teilnehmer in diesem Fall schriftlich. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit sich für eine andere Lehrveranstaltung/anderen Kurs anzumelden oder können sich für die Rückerstattung der Kursgebühr entscheiden. Die IN-LIVE Cocktailschule behält sich vor, fachliche Inhalte weiter zu entwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall sind wir bemüht, notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die IN-LIVE Cocktailschule behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten aus wichtigem, von uns nicht zu vertretenden Grund, wie z. B. bei höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung des Referenten und nicht ausreichender Teilnehmerzahl, kurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit die IN-LIVE Cocktailschule bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
Haftung
Die IN-LIVE Cocktailschule haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen sowie Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit der IN-LIVE Cocktailschule bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Wir haften auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der –ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden.
Urheberrecht
Die begleitenden Veranstaltungsunterlagen werden zu Beginn oder Ende der Veranstaltung ausgehändigt. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der IN-LIVE Cocktailschule vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.
Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Darüber hinaus kann die IN-LIVE Cocktailschule personenbezogene Daten, soweit diesem nicht schriftlich widersprochen wird, für spätere Informationen und Eigenwerbung verwenden.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt.
Stand: September 2021